Ist das ein Wirrwarr.
Beim Urheberrecht auf Handarbeitsentwürfe ist die Sachlage in der Tat wohl kompliziert, mindestens für Nicht-Anwälte.
Bei Fotos und Anleitungen (Texten) ist die Sachlage dagegen ganz klar und hat auch nichts mit dem abgebildeten Gegenstand zu tun.
Siehe Kerstins Link oder auch
hier. Details sind insbesondere unter "Ist jedes Foto geschützt?" zu finden.
Liebe Woelfi, eben weil dies kein Kindergarten ist, kann man erwarten, dass jemand "mein" und "dein" unterscheiden kann. Und ein Foto, was man nicht selbst gemacht hat, gehört einem nun Mal nicht.
Die Urheberin darf darauf hinweisen.
Unser Hausherr muss das Foto löschen.
Man darf Bine nach ihrer Anleitung fragen. Oder das Foto verlinken.
Wenn es im Internet sichtbar ist, ist es ohnehin nicht "geheim".
Wenn nicht - dafür könnte es einen Grund geben. Und den muss man akzeptieren, auch ohne ihn zu kennen.
Kameradschaft heißt auch, die Werke und das geistige Eigentum eines anderen zu achten.
Und Kameradschaft heißt auch, dass man jemanden auf einen gemachten Fehler hinweisen darf.
Viele Grüße,
Gundula