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yellow1908
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Beitrag von yellow1908 »

Bei großen Unsicherheiten zu Gesetzen sollte man sich meines Erachtens nicht durch veröffentlichte Auslegungen belesen, sondern vielmehr den Gesetzgeber selbst, z.B. das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie, befragen - macht sehr viel mehr Sinn. Denn jeder Anwalt -sofern überhaupt Anwälte dahinter stecken- legt die Paragrafen evtl. etwas anders aus oder redet nach dem Mund der allgemein vertretenen Auffassung !

Das ist meine Meinung dazu, bevor hier wieder zehntausend links gepostet werden, die eigentlich nur zu mehr Unsicherheit beitragen ! Hier gibt es einige Stellungnahmen zu lesen.
Liebe Grüße
Inge
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Anne Boleyn
Beiträge: 2264
Registriert: 24.07.2008 16:48

Beitrag von Anne Boleyn »

Es ist ja leider so, dass die Gesetze für einen Laien oft viel zu verwirrend sind. Egal, ob es um Foren geht, um Blogs oder lediglich darum, welchen Nicknamen bzw. Avatar man verwendet.
In einem PC-Forum hab ich gelesen, dass man jetzt in Deutschland auch schon Jagd auf User macht, die in Bezug auf Nicknamen und Avatar gegen das Urheberrecht verstossen.
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Creativibee
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Beitrag von Creativibee »

Avatare können halt schlicht und einfach geklaute Bilder sein, auf die ein anderer Rechte hat. Egal jetzt, ob ein großer Konzern wie zum Beispiel The Walt Disney Company oder Du oder ich, wenn wir ein eigenes Bild im Internet veröffentlichen. Zum Beispiel könnte ich rein theoretisch jedem Ärger machen, der eines meiner Fotos von der Slow Bee benutzt, die ich gestern und heute ins Netz gestellt habe, denn die Rechte auf die Fotos habe ich und kein anderer darf sie einfach verwenden. Nur gucken, nicht anfassen :wink: Das muss man halt immer bedenken, bevor man etwas ohne zu fragen verwendet. Viele wissen es einfach nicht, manchen ist es schnurzegal. Ich möchte damit aber jetzt keinem an den Karren fahren, bitte nicht falsch verstehen. Es muss jeder selbst wissen, was er tut. Manche Dinge lässt man halt im Zweifel eben lieber sein, meine Meinung.

Das selbe gilt für Namen. Wer sich im Netz mit einem eingetragenen Markennamen rumtreibt, der kann bös auf die Nase fallen. Wie das jetzt mit Namen von (verstorbenen) Persönlichkeiten ist, weiss ich nicht. Ob man im Falle eines Falles von Anwälten oder vom Geist des/der Verblichenen heimgesucht wird, keine Ahnung, Mylady :wink: :wink: :wink: :lol: :lol: :lol: :lol:
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